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Pestalozzischule Heilbronn

Geschw.-Scholl-Str. 8
74072 Heilbronn

Tel:  07131 - 56 24 34
Fax: 07131 - 56 34 29

E-Mail: poststelle@
04107025.schule.bwl.de

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Inklusion

Die Lernorte für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf werden immer vielfältiger

 

Was bedeutet Inklusion ?

Seit 2016 gilt das neue Schulgesetz, nachdem die Eltern eine Wahlmöglichkeit haben, wo ihr Kind besonders gefördert werden soll.

Wenn ein Kind in der Regelschule (Grundschule oder Werkrealschule/Hauptschule) starke Schwierigkeiten hat, dem Unterrichtsstoff zu folgen, dann findet in der Regel eine Überprüfung statt.

Am Schluss der Überprüfung wird ein Bericht geschrieben, der den Eltern erklärt wird.

In dem Bericht kann es verschiedene Ergebnisse geben:
1. das Kind hat einen erhöhten Förderbedarf, dann muss die Regelschule selber dem Kind besondere Hilfen geben
2. das Kind hat einen sogenannten "sonderpäd.Unterstützungsbedarf", dann organisiert die Regelschule selber die Hilfen, holt sich aber dazu Unterstützung von einem SBBZ. (SBBZ= sonderpäd.Bildungs-und Berautunszentrum), also zum Beispiel von unserer Schule.
3. das Kind hat einen "Anspruch auf ein sonderpäd.Bildungsangebot" , da gibt es dann versch.Richtungen:
    - Lernen  (dafür gibt es dann die Förderschulen)
    - Sprache  (dafür gibt es Sprachheilschulen)
    - Sehen
    - Hören
    - körperliche und motorische Entwicklung
    - geistige Entwicklung
    - emotionale und soziale Entwicklung

Stellt der Bericht als Ergebnis die Nummer 3, also den Anspruch auf ein sonderpäd.Bildungsangebot" fest, dann können die Eltern einen Wubsch äußern, nämlich ob das Kind jetzt auf ein SBBZ (zum Beispiel unsere Pestalozzischule) gehen soll, oder ob das Kind auf der Regelschule bleiben soll.

Das alles geht dann zum Staatlichen Schulamt und dort wird entschieden, ob das Kind tatsächlich diesen Anspruch auf ein sonderpäd.Bildungsangebot hat und an welcher Schule das Kind dann (in der Regel im nächsten Schuljahr) unterrichtet wird.

 

Wenn sich die Eltern für die weitere Beschulung ihres Kindes an der Regelschule entschieden haben,

dann nennt man dies Inklusion.

Achtung: das Staatliche Schulamt kann aber eine andere Regelschule als neue Schule für das Kind angeben, weil man versucht einige Kinder, die besondere Hilfen benötigen an einer Schule zusammen zu bringen. Das Kind bleibt also an einer Regelschule, muss aber trotzdem die Schule wechseln.

Wenn die Eltern dies akzeptieren, dann bekommt das Kind dort besondere Hilfen:
1. ein Lehrer des SBBZ kommt i.d.R. 2 Schulstunden pro Woche zum Kind und lernt mit dem Kind (zum Beispiel in einer Kleingruppe)
2. das Kind bekommt i.d.R. im Zeugnis "bessere" Noten, es schreibt also oft auch einfachere Klassenarbeiten
3. das Kind bleibt nicht mehr sitzen, sondern bleibt in der Klasse, egal wie die Noten sind

Wenn man dann die Feststellung zum Anspruch des sonderpäd. Bildungsangebots bis zum Ende der Klasse 7 beendet, dann kann der Jugendliche ganz normal den Hauptschulabschluss machen.